AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis (Abschluss, Inhalt und Abwicklung aller Aufträge) zwischen dem Kunden und der Führungskräfte-Akademie-Ortenau / Beate Hackmann, Im Meßmersgrund 27, 77933 Lahr, Deutschland, nachfolgend „FAO“ genannt.

Kunde ist: Der Teilnehmer an Seminaren und Coachings; derjenige/das Unternehmen, der/das für Dritte die Teilnahme an Seminaren und Coachings bucht und der Käufer von Materialien. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

Unter Aufträgen werden alle Dienstleistungen, Trainings, Coachings, Beratungen, Maßnahmen zur Organisations- und Personalentwicklung, Mediationen, Moderationen, Speakings oder sonstige Tätigkeiten und Leistungen verstanden, für die eine direkte und/oder indirekte Beauftragung durch den Auftraggeber erfolgt. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten die nachfolgenden AGB.


§1 Vertragliche Angelegenheiten:

1. Gegenstand der Aufträge:
Zwischen offenen Veranstaltungen und sonstigen Dienstleistungen wird grundsätzlich unterschieden.
Offene Veranstaltungen kündigt die FAO im Vorfeld per Programm oder Internet an. Sie sind inhaltlich definiert und können von jedem Interessenten gebucht werden. Die
Teilnehmerzahl ist begrenzt, die Mindestteilnehmerzahl definiert. Die Zusammensetzung der Teilnehmer der offenen Veranstaltung ergibt sich aus den Buchungen. Der
Auftraggeber kann die Zusammensetzung der Gruppe lediglich hinsichtlich der Anzahl der von ihm gebuchten Plätze beeinflussen.

Die sonstigen Dienstleistungen werden jeweils von einem Auftraggeber erteilt. Die zu
erbringenden Leistungen sind durch Wahl des gewünschten Leistung, durch einen „Agenda-Entwurf“ und/oder durch eine „Beschreibung der zu erbringenden Leistungen“ definiert. Die Auswahl des Teilnehmers oder der Teilnehmer der Dienstleistung obliegt dem Auftraggeber.



2. Anmeldung (Auftragserteilung), Anmeldebestätigung und Auftragsdurchführung
Die Anmeldung kann ebenso wie die Bestellung von Materialen per Internet, Brief, E-Mail oder telefonisch erfolgen. Eine Bestätigung erfolgt per E-Mail oder auf dem Postweg.
Mit Zugang der Anmeldebestätigung/Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und der FAO zustande. Vor der verbindlichen Buchung einer sonstigen Dienstleistung erhält der Kunde ein Angebot mit einer Checkliste, einem Agenda-Entwurf oder einer Beschreibung der zu erbringenden Leistungen. Schriftliche Änderungen und Ergänzungen der im Angebot enthaltenen Beschreibung der zu erbringenden Leistungen werden berücksichtigt und werden damit Grundlage des Auftrages. Über diesen Auftrag erhält die FAO eine Auftragsbestätigung per Brief oder E-Mail vom Auftragnehmer. Mit Zugang der Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und der FAO zustande.

Auftragsdurchführung
Die FAO verpflichtet sich, die offenen Seminare gemäß der Ausschreibung im Programm bzw. Internet durchzuführen. Die FAO verpflichtet sich, die sonstigen Dienstleistungen gemäß dem zugrunde gelegten Agenda-Entwurf bzw. der zugrunde gelegten Beschreibung der zu erbringenden Leistungen und deren Änderungen und Ergänzungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen.
Der Kunde verpflichtet sich, die FAO nach Kräften bei der Auftragsdurchführung zu unterstützen und die in seinem Einflussbereich liegenden notwendigen Voraussetzungen zur Auftragsdurchführung zu schaffen. Beide Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität und Vertrauensbildung. Sie informieren sich wechselseitig unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Auftragsbearbeitung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können. Beide Seiten bemühen sich um ein vertrauensvolles Verhältnis. Der Trainer unterstützt den Auftraggeber nach bestem Wissen. Die Verantwortung für den Erfolg der vorgeschlagenen Maßnahmen bleibt jedoch in jedem Fall beim Auftraggeber. Der Trainer haftet auch nicht für Schäden oder Ansprüche von Dritten, die durch nicht ausreichendes Briefing/nicht abgesprochene Verwendung der Leistung entstehen.

 

3. Vergütung
Die in den Vorankündigungen und im Internet ausgewiesenen Nettopreise für dieTeilnahme an offenen (außer-Haus) Veranstaltungen sind Pro-Kopf-Pauschalen. Diese enthalten das Trainer-Honorar, die Raummiete inkl. technischer Ausstattung (z. B. Flipchart, Pinnwände, Overhead-Projektor, Beamer, Audio-/Videoausstattung etc.), die Vor- und Nachbereitung der offenen Veranstaltung, Verpflegung während der Pausen am Vor- und Nachmittag, Verpflegung in der Mittagspause, Tagungsgetränke während der offenen Veranstaltung, einen einfachen Satz an Unterlagen (Übungsblätter/Skripte) und Verbrauchsmaterialien (Papier, Pinwandkärtchen etc.).

Für die Übernachtung sowie die Verpflegung vor und nach der Veranstaltung ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.

Bei Buchung von offenen Veranstaltungen ist eine Anzahlung in Höhe von derzeit 90 Euro netto auf Anforderung sofort zur Zahlung fällig. Der gesamte Rechnungsbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Beginn der offenen Veranstaltung zur Zahlung fällig bzw. unverzüglich bei Anmeldung innerhalb der 4 Wochen-Frist, Rechnungen werden gestellt.

Sollte am Tag der offenen Veranstaltung noch ein Teil des Rechnungsbetrages offen stehen, besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Teilnahme an der offenen Veranstaltung.

Vergütung sonstiger Dienstleistungen: Die Vergütung der sonstigen Dienstleistungen und Inhouse-Trainings erfolgt in Absprache mit dem Kunden entweder in Form von Tagespauschalen oder als Honorar plus Spesen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Tagespauschalen.

Auf Wunsch des Kunden darüber hinausgehende Dienstleistungen sind extra zu vergüten.

Für sonstige Dienstleistungen, z. B. kurze Videokonferenzen, Supervisionen,
Beratungen, ergänzende Einsätze von Co-Trainern etc. kann es für den
Auftraggeber günstiger sein, den Einsatz nach einem Honorar plus Spesen auf
Nachweis abzurechnen. Die jeweiligen Honorar-/ und Spesensätze werden im
Einzelfall definiert. Sollte eine Übernachtung zu den kalkulierten Konditionen nicht
möglich sein, übernimmt der AG die höheren Kosten, Unterbringungskategorie 3-
Sterne-Hotel oder mehr). Der Kunde kann alternativ auch die gleichwertige
Unterkunft stellen.
Zahlungsfrist: Der Rechnungsbetrag muss spätestens 10 Arbeitstage ab
Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto auf dem Konto des AN gutgeschrieben
sein. Ohne unverzügliche Beanstandung durch den Kunden gilt die Rechnung nach
Ablauf der Zahlungsfrist als angenommen. Eine Aufrechnung gegen die
Forderungen des AN ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Ansprüchen zulässig.
Sonstige Zahlungsbedingungen: Zahlungen sind an den Empfänger grundsätzlich
kostenfrei zu leisten. Bankspesen sind vom Kunden zu übernehmen. Wird die
Rechnung nicht rechtzeitig beglichen, ist die FAO berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 5 % p.a. über dem geltenden Basiszinssatz und die Porto-Gebühren
geltend zu machen.
Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung fällig, wenn kein anderes Zahlungsziel
angegeben ist. Sie ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
Eine Aufrechnung mit der Vergütung ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche
von der FAO anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.

 

 

4. Ausfall/Nachbesserung/Verschiebung/Widerrufsrecht/Kündigungsrecht
Da auch bei Alternativanfragen die von Ihnen gebuchten Schulungstermine für Sie
fest reserviert sind, wird vereinbart, dass bestätigte Termine für beide Seiten
bindend sind.
Daher wird bei Seminaren eine Anmeldebeitrag fällig, der nicht erstattet wird,
selbst dann nicht, wenn der Kunde seine Anmeldung früher als 8 Wochen vor
Seminarbeginn zurückzieht. Im Falle einer Stornierung oder Umbuchung verfällt
dieser Anmeldebeitrag. Der Anmeldebeitrag ist im endgültigen Seminarpreis, so
wie er in den entsprechenden Materialien der FAO genannt wird, enthalten.
Insofern wird circa vier Wochen vor Seminarbeginn in aller Regel der
Seminarbeitrag abzüglich des Anmeldebeitrags in Rechnung gestellt. Kunden, die
sich später zum Seminar anmelden, erhalten in aller Regel nur eine Rechnung. Die
entsprechende Rechnung erhält der Kunde innerhalb von zwei bis vier Wochen
nach seiner Anmeldung.
Weitere Ansprüche an die FAO können nicht geltend gemacht werden.
Insbesondere ist ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten
sowie Arbeitsausfall ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen
aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens der FAO. Die
FAO verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles
Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung
beizutragen.
Änderungen/Widerrufe/Absagen seitens des Kunden:
Eine schriftliche Meldung ist erforderlich. Sollte der Teilnehmer nicht am
Training/Coaching/der sonstigen Dienstleistung teilnehmen können, so entstehen dem
Kunden über die Anmeldebeiträge hinaus keine weiteren Kosten, wenn die FAO
spätestens 8 Wochen vor Beginn des Seminars eine schriftliche Abmeldung /
Kündigung auf dem Postweg oder per Email erhalten hat. Geht die schriftliche
Abmeldung bis zu vier Wochen vor Seminarbeginn bei der FAO ein, sind 50 % des
Seminarpreises zu entrichten, zwei Wochen vorher ist der volle Seminarbeitrag fällig.
Bei Anmeldung eines Ersatzteilnehmers für den gebuchten Termin entfallen die
Stornogebühr bzw. die Bearbeitungsgebühr / Ausfallentschädigung.
Der Kunde hat die Möglichkeit, einen Inhouse-Termin oder einen ausschließlich von
ihm bzw. seinem Unternehmen gebuchten Termin außer Haus auch für andere vom
Referenten angebotene Leistungen (z.B. Vortrag, Training, Beratung, Coaching
anderer Zielgruppen, andere Themen) zu verwenden, wenn eine Vorbereitung seitens
des Trainers möglich ist, und sofern der eigentlich geplante Termin dabei eingehalten
wird. Für Folgekosten (z.B. Stornogebühren Dritter) aufgrund jeglicher
Verschiebung/Ausfall einer Maßnahme haftet ausschließlich der Kunde. Für
anderweitige Verwendungen innerhalb der 4-Wochen-Frist vor Beginn der
Dienstleistung entsteht ggf. ein Umbuchungsentgelt.
Absagen / Änderungen seitens der FAO:
Sollte der von Ihnen gebuchte Trainer/Coach aus Gründen höherer Gewalt ausfallen,
wird ohne Mehrkosten für gleich- oder höherwertigen Ersatz gesorgt oder ein
Alternativtermin zur Verfügung gestellt. Die FAO behält sich zeitliche und örtliche
Änderungen von Veranstaltungen in zumutbarem Rahmen vor. Sie behält sich ferner
den Ersatz von Dozenten oder Trainern sowie den Austausch und die Veränderung von
Lehrmaterialien ohne vorherige Ankündigung vor. Der Austausch eines Trainers
berechtigt nicht zum Rücktritt vom Seminar.
Die FAO behält sich vor, ein Seminar aus wichtigem Grund zu stornieren. Muss aus
einem wichtigen Grund (z. B. Erkrankung oder Unfall des Trainingsleiters) eine
Veranstaltung abgesagt werden, benachrichtigt die FAO die Teilnehmer
schnellstmöglich schriftlich, in Ausnahmefällen auch telefonisch. Geleistete Zahlungen
werden binnen 14 Tagen in voller Höhe erstattet. Durch höhere Gewalt oder Ausfall
eines Trainers kann ein Seminar auch unmittelbar vor und während des Seminars
storniert werden. In diesen Fällen sind wir nur zur anteiligen Erstattung bereits
gezahlter Seminarentgelte verpflichtet.
Ebenfalls behält sich die FAO vor, einzelne Teilnehmer aus wichtigen Gründen, zum
Beispiel wegen Störung der Veranstaltung oder Nichtbeachtung von Aufforderungen
des Seminarleiters nicht zu einem Seminar zuzulassen bzw. von der (weiteren)
Teilnahme auszuschließen. Die Seminarentgelte werden nicht erstattet.
Weitere Ansprüche (wie z. B. Anspruch auf Ersatz von Reise- und
Übernachtungskosten, Arbeitsausfall oder Ansprüche Dritter) können nicht geltend
gemacht werden. Das Gleiche gilt, wenn ein Seminar wegen zu geringer
Teilnehmerzahl abgesagt werden muss. In diesem Fall benachrichtigt die FAO die
Teilnehmer mindestens 1 Woche vor der Veranstaltung.
Wir empfehlen den Abschluss einer Seminarrücktrittsversicherung (z.B. www.erv.de).
Stornierung einer sonstigen Dienstleistung durch die FAO: Muss aus einem wichtigen
Grund (z. B. Erkrankung oder Unfall des Seminarleiters) eine sonstige Dienstleistung
abgesagt werden, benachrichtigt die FAO den Kunden schnellstmöglich per Brief oder
E-Mail. Geleistete Zahlungen werden unverzüglich in voller Höhe erstattet. Weitere
Ansprüche (wie z. B. Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten,
Arbeitsausfall oder Ansprüche Dritter) können nicht geltend gemacht werden.
Die Kündigung / der Widerruf oder die Rücksendung ist zu richten an:
Führungskräfte-Akademie-Ortenau
Beate Hackmann
Hauptstr. 41
77960 Seelbach, Deutschland
E-Mail: info@beatehackmann.com
Widerrufsbelehrung bei Materialien, Waren, Sachen:
Ist der Kunde Verbraucher gem. §13 BGB, so hat er das Recht seine auf Abschluss der
Vereinbarung gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach
Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist
in Textform gegenüber der FAO zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung oder Rückgabe der Sache/Ware. Der Verbraucher veranlasst die
Durchführung der Dienstleistung durch Übermittlung von Informationen, die zur
Ausführung der Dienstleistung benötigt werden. Nicht darunter fallen Informationen,
die für den Vertragsabschluss benötigt werden. Übermittelt der Verbraucher die in
Satz 1 benannten Informationen bereits vor Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist,
erlischt sein Widerrufsrecht.
Bei Materialien/Waren beginnt die Frist zum Widerruf nach Erhalt beim Empfänger (bei
der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten
Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß §
312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer
Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der
Sache.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf.
Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die
Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa
im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können
Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie
die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was
deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr
zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die
gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der
zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn
Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die
Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige
Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen
müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der
Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren
ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht
ausgeübt haben.
Die Kündigung / der Widerruf oder die Rücksendung ist zu richten an:
Führungskräfte-Akademie-Ortenau
Beate Hackmann
Hauptstr. 41
77960 Seelbach, Deutschland
E-Mail: info@beatehackmann.com
Ende der Widerrufsbelehrung
5. Nebenpflichten
Die Vertragspartner verpflichten sich, gegenseitig zur Geheimhaltung bezüglich
aller Wahrnehmungen sowie mündlichen und schriftlichen Absprachen. Die
Geheimhaltung bezieht sich auch auf alle Unterlagen, die zur Durchführung des
Auftrages gehören oder das Umfeld der Auftragsdurchführung betreffen. Von der
Geheimhaltung darf nur mit ausdrücklicher, vorherig schriftlich eingeholter
Einverständniserklärung der anderen Vertragspartei abgewichen werden. In jedem
Fall besteht bei Zweifeln darüber, ob eine Information oder eine Wahrnehmung
unter die Geheimhaltungspflicht fällt, eine unverzügliche gegenseitige
Konsultationspflicht. Verstößt einer der Vertragspartner gegen die
Geheimhaltungspflicht, so gilt für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die im
Absatz 1 genannten Pflichten eine Vertragsstrafe in Höhe von fünftausend Euro.
Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses weiter.
Urheberschutz/geistiges Eigentum/Haftung/Gerichtsstand
Kreativleistungen und vom Trainer ausgehändigten Unterlagen (z.B. Folien-
Ausdrucke im Seminar) dürfen vom Auftraggeber nur für den vereinbarten Zweck
verwandt werden, jede andere Nutzung bedarf einer eigenen Honorar-Regelung.
Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht
auszugsweise – ohne Einwilligung der FAO vervielfältigt werden. Die FAO behält
sich das Urheberrecht an allen im Rahmen des Auftrages entstandenen
Arbeitsergebnissen vor. Der jeweilige Kunde sowie die Teilnehmer einer offenen
Veranstaltung erhalten jedoch ein unwiderrufliches, aber nicht übertragbares
Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen. Die Nutzung der von der FAO
erbrachten Arbeitsergebnisse durch mit dem Kunden verbundene Unternehmen
bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch die FAO.
Jeglicher Mitschnitt und die Weitergabe in Form von Audio-, Bild- oder
Videomaterial ist ausdrücklich untersagt. Der Auftraggeber haftet auch für
Teilnehmer im Fall der Zuwiderhandlung im guten Glauben in Form des
Schadenersatzes. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
Abwerbungsverbot und Datenschutz: Die Vertragspartner verpflichten sich
gegenseitig, keine Mitarbeiter abzuwerben, weder für sich noch für dritte. Sie
verpflichten sich weiterhin, keine Personen einzustellen oder auf Honorar- bzw.
Provisionsbasis zu beschäftigen, die vor weniger als zwölf Monaten im Dienst der
jeweils anderen Vertragspartei gestanden hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein
Mitarbeiter fest angestellt ist bzw. war oder als freier Mitarbeiter auf Honoraroder
Provisionsbasis tätig ist bzw. war. Die Vertragspartner verpflichten sich
wechselseitig, für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gegen die
vorgenannten Verpflichtungen an die andere Vertragspartei eine Vertragsstrafe
von vierzig Personaltagessätzen in Höhe des zuletzt für den betroffenen
Mitarbeiter berechneten Tagessatzes zu bezahlen. Ausnahmen sind nur nach
gegenseitiger Absprache möglich und bedürfen der Schriftform.
Datenschutz: Die FAO wird die personenbezogenen Daten nur im Rahmen des mit
dem Kunden vereinbarten Auftrages oder anderer schriftlicher Weisungen des
Kunden und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen.
6. Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der FAO auf
den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Ist der AG Unternehmer gem. § 14 BGB, haftet
der AN bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der FAO
zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens der
Teilnehmer.
Im Übrigen haftet die FAO nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt
hat. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten
bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Soweit der AN mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist sie für
die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Sie macht sich die
fremden Inhalte nicht zu eigen. Sofern sie Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten
auf externen Websites erhalten, wird sie den Zugang zu diesen Seiten
unverzüglich sperren.
Soweit die Haftung der FAO nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen
oder beschränkt wird, gilt dies auch für Erfüllungsgehilfen des Diensteanbieters.
Es wird darauf hingewiesen, dass Coachings und Trainings keine Therapie
ersetzen können.
7. Beratungs- und Coachingtätigkeit
Die FAO erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der ihr vom Kunden oder
seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die
Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim Kunden. Die
Arbeit zur Förderung und Entwicklung der Persönlichkeit von Kunden /Teilnehmern
wird nach bestem Wissen und Können durchgeführt. Eine Erfolgsgarantie kann
leider nicht gegeben werden.
8. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen
Während der Seminare können Ton-, Foto- und Filmaufnahmen erstellt werden,
ggf. in Abstimmung mit dem Kunden. Tonaufnahmen können ohne Rücksprache
mit dem Teilnehmer veröffentlicht werden, so lange sein Name nicht in der
Tonaufnahme enthalten ist. Im Fall der Veröffentlichung eines Fotos oder einer
Filmsequenz wird der Teilnehmer per E-Mail und/oder telefonisch auf die geplante
Veröffentlichung hingewiesen. Er hat dann die Möglichkeit, der geplanten
Veröffentlichung zu widersprechen. Reagiert er nicht innerhalb von 14 Tagen nach
der Anfrage um die Freigabe seines Bildes oder Videos für die Veröffentlichung,
gilt die Freigabe als erteilt. Eine gesonderte Vergütung steht dem Teilnehmer nicht
zu.
Jeder Teilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung zu einem offenen Seminar mit
den Aufnahmen und der Veröffentlichung einverstanden. Eventuelle
Beeinträchtigungen des Seminarablaufs, die so gering wie möglich gehalten
werden, berechtigen nicht zu einer Erstattung der Seminarkosten oder zu
sonstigen Vergütungen.
9. Salvatorische Klausel, Änderungen, Gerichtsstand
Änderungen von Vereinbarungen, insbesondere die Vereinbarung zusätzlicher
Leistungen, bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten diese AGBs eine
Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder
Teile solcher Bestimmungen unberührt.
Anwendbares Recht / Gerichtsstand: Für alle mit dem Kunden geschlossenen
Verträge gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Der Sitz der FAO ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis bzw. der Geschäftsverbindung.
Schiedsklausel: Die Vertragspartner verpflichten sich, bei
Meinungsverschiedenheiten vor Anrufung eines ordentlichen Gerichts nach
Möglichkeit außergerichtlichen Schlichtungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, tritt an diese Stelle
die gültige oder durchführbare Bestimmung, die dem Rechtsgedanken der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen am nächsten kommt. Die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hierdurch unberührt.
Adresse:
Führungskräfte-Akademie-Ortenau
Beate Hackmann
Im Meßmersgrund 27
77933 Lahr, Deutschland
E-Mail: info@beatehackmann.com
Telefon: +49 176 31696636
Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
20.09.2021